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Positionen

 

Die Positionen der jungen grünen bern ergänzen sich mit denjenigen der Jungen Grünen Schweiz. Dieses Manifest lehnt sich somit an dasjenige der Jungen Grünen Schweiz an.

Wir sind jung und grün, und sind überzeugt, mit unseren Position dazu beitragen zu können, dass kommende Generationen in einer intakten Welt leben können


 

 

 

Statuten junge grüne bern

  1. Name und Sitz

Mit dem Namen „junge grüne bern“ besteht ein Verein gemäss diesen Statuten und den Bestimmungen des ZGB (Art. 60ff.) mit Sitz in Bern. Die jungen grünen bern sind eine selbständige Sektion der Jungen Grünen Schweiz und der Grünen Kanton Bern.

  1. Zweck

Zweck der jungen grünen bern ist die Förderung einer ökologischen und sozialen Politik mit dem Ziel einer nachhaltigen Gesellschaft unter besonderer Berücksichtigung der Anliegen Jugendlicher und kommender Generationen. Die Ziele und Visionen für diese Veränderung wurden im Positionspapier der jungen grünen vom 27. Februar 2007 verankert und können im Plenum korrigiert und ergänzt werden.

Die jungen grünen bern verstehen sich als politische Gruppierung, die sowohl auf ausserparlamentarischer wie auch auf institutioneller Ebene sensibilisiert und mobilisiert. Ebenso bemühen sich die junge grüne bern um eine Vertretung gegenüber Dritten, insbesondere gegenüber Öffentlichkeit, Medien und Behörden.

  1. Organe und Bestimmungen

Bei Anträgen oder normalen Abstimmungen bestimmt das einfache Mehr. Bei der Parolenfassung, welche an den öffentlichen Vorstandsitzungen stattfindet, ist eine 2/3 Mehrheit aller anwesenden Mitglieder nötig, um eine Meinung zu bilden.

Organe der jungen grünen bern sind:

  • Mitgliederversammlung (MV): Die MV ist das oberste Organ der jungen grünen bern und wird 1 mal jährlich vom Vorstand einberufen. Jedes anwesende Mitglied verfügt über eine Stimme. Die MV bestimmt das politische Programm, indem sie die Posistionspapiere ergänzt, setzt die Höhe der Mitgliederbeiträge fest, nimmt die Jahresrechnung ab, entscheidet über das Budget, führt die Wahl des/der PräsidentIn (des Co-Präsidiums), des/der Kassiers/Kassierin, des/der Koordinators/Koordinatorin sowie der anderen Mitglieder des Vorstandes durch und kann über Statutenänderungen und Auflösung des Vereins bestimmen. Eine ausserordentliche MV kann auf Verlangen eines Fünftels der Mitglieder oder mit einer 2/3 – Mehrheit im Vorstand, einberufen werden.

  • Vorstand: Der Vorstand ist die offizielle Vertretung der jungen grünen bern und setzt sich aus mindestens 3 und maximal 15 gleichberechtigten Mitgliedern zusammen. Eine ausgeglichene regionale Vertretung wird angestrebt. Der Vorstand ist verantwortlich für die Umsetzung der Beschlüsse der MV, organisiert Aktionen, tritt an politischen und anderen Veranstaltungen auf. Der Vorstand konstituiert sich selbst. Sitzungen des Vorstandes sind offen für alle Mitglieder, stimmberechtigt sind gewählte Mitglieder oder deren Vertretung.

Weitere Aufgaben sind im Plichteheft der jungen grünen bern festgehalten. Dieses ist für die gewählten Mitglieder in den entsprechenden Ämtern verbindlich. Die Einhaltung kann von jedem Mitglied überprüft werden und entsprechende Konsequenzen an einer Vorstandsitzung oder Mitgliederversammlung vorgeschlagen werden.

  1. Mitgliedschaft

Mitglieder bei den jungen grünen bern können Einzelpersonen werden, welche die Zielsetzung unterstützen. Die MV legt jedes Jahr den Mitgliederbeitrag fest. Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt oder durch Ausschluss aus wichtigen Gründen. Der Ausschluss wird vom Vorstand ausgesprochen.

  1. Mittel und Haftung

Die jungen grünen bern finanzieren sich durch Spenden, der Unterstützung durch die Grünen Kanton Bern und anderer Sektionen, durch den Erlös eigener Aktivitäten und durch Mitgliederbeiträge.

Die Haftung des Vereins beschränkt sich auf das Vereinsvermögen.

  1. Statutenänderungen/Auflösung

Die Statuten können von der Mitgliederversammlung mit Zweidrittelmehrheit geändert werden.

Der Verein kann an einer eigens zu diesem Zweck einberufenen MV mit Zweidrittelmehrheit aufgelöst werden. Der letztjährige Vorstand verfügt jedoch über das einstimmige Vetorecht, um die Auflösung der jungen grünen bern zu verhindern.Das Vereinsvermögen fliesst einer von der MV bestimmten Organisation zu, die ähnliche Ziele verfolgt.

  1. Inkrafttreten

Diese Statuten sind durch die Mitgliederversammlung der jungen grünen bern am 15. März 2007 verabschiedet worden und treten sofort in Kraft.

Ein Mitglied des Co-Präsidiums : Ein Mitglied des Vorstands :

sig. Sulamith Reimann sig. Kaspar Schildknecht

  • Nachhaltiger Umgang mit der Umwelt

    Die Welt ist unsere Lebensgrundlage. Die jungen grünen bern setzen sich für eine Erhaltung dieser Lebensgrundlage ein.

  • Friedliche Lösung von Konflikten

    Die bewaffneten Konflikte sorgen weltweit für Elend und Armut. Die jungen grünen bern setzen sich daher für eine rasche und friedliche Lösung solcher Konflikte ein.

  • Soziale und globale Gerechtigkeit

    Es herrschen weltweit riesige Unterschiede zwischen arm und reich. Diese Unterschiede wachsen immer weiter an und bilden damit einen Nährboden für Konflikte und Terrorismus. Als von der Globalisierung begünstigtes Land hat die Schweiz die Aufgabe, sich für eine Lösung dieses Problems zu engagieren.

     

  • Ökologische und faire Wirtschaft

    Die Schweiz hat eine starke Wirtschaft, und damit auch die Verantwortung, eine ökologische und faire Wirtschaft zu fördern. Die jungen grünen schweiz sind überzeugt, dass sich Oekologie und Fairness für die Wirtschaft auch finanziell lohnen können.