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Die Positionen der jungen grünen bern ergänzen sich mit denjenigen der Jungen Grünen Schweiz. Dieses Manifest lehnt sich somit an dasjenige der Jungen Grünen Schweiz an. Wir sind jung und grün, und sind überzeugt, mit unseren Position dazu beitragen zu können, dass kommende Generationen in einer intakten Welt leben können
Statuten junge grüne bern
Mit dem Namen „junge grüne bern“ besteht ein Verein gemäss diesen Statuten und den Bestimmungen des ZGB (Art. 60ff.) mit Sitz in Bern. Die jungen grünen bern sind eine selbständige Sektion der Jungen Grünen Schweiz und der Grünen Kanton Bern.
Zweck der jungen grünen bern ist die Förderung einer ökologischen und sozialen Politik mit dem Ziel einer nachhaltigen Gesellschaft unter besonderer Berücksichtigung der Anliegen Jugendlicher und kommender Generationen. Die Ziele und Visionen für diese Veränderung wurden im Positionspapier der jungen grünen vom 27. Februar 2007 verankert und können im Plenum korrigiert und ergänzt werden. Die jungen grünen bern verstehen sich als politische Gruppierung, die sowohl auf ausserparlamentarischer wie auch auf institutioneller Ebene sensibilisiert und mobilisiert. Ebenso bemühen sich die junge grüne bern um eine Vertretung gegenüber Dritten, insbesondere gegenüber Öffentlichkeit, Medien und Behörden.
Bei Anträgen oder normalen Abstimmungen bestimmt das einfache Mehr. Bei der Parolenfassung, welche an den öffentlichen Vorstandsitzungen stattfindet, ist eine 2/3 Mehrheit aller anwesenden Mitglieder nötig, um eine Meinung zu bilden. Organe der jungen grünen bern sind:
Weitere Aufgaben sind im Plichteheft der jungen grünen bern festgehalten. Dieses ist für die gewählten Mitglieder in den entsprechenden Ämtern verbindlich. Die Einhaltung kann von jedem Mitglied überprüft werden und entsprechende Konsequenzen an einer Vorstandsitzung oder Mitgliederversammlung vorgeschlagen werden.
Mitglieder bei den jungen grünen bern können Einzelpersonen werden, welche die Zielsetzung unterstützen. Die MV legt jedes Jahr den Mitgliederbeitrag fest. Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt oder durch Ausschluss aus wichtigen Gründen. Der Ausschluss wird vom Vorstand ausgesprochen.
Die jungen grünen bern finanzieren sich durch Spenden, der Unterstützung durch die Grünen Kanton Bern und anderer Sektionen, durch den Erlös eigener Aktivitäten und durch Mitgliederbeiträge. Die Haftung des Vereins beschränkt sich auf das Vereinsvermögen.
Die Statuten können von der Mitgliederversammlung mit Zweidrittelmehrheit geändert werden. Der Verein kann an einer eigens zu diesem Zweck einberufenen MV mit Zweidrittelmehrheit aufgelöst werden. Der letztjährige Vorstand verfügt jedoch über das einstimmige Vetorecht, um die Auflösung der jungen grünen bern zu verhindern.Das Vereinsvermögen fliesst einer von der MV bestimmten Organisation zu, die ähnliche Ziele verfolgt.
Diese Statuten sind durch die Mitgliederversammlung der jungen grünen bern am 15. März 2007 verabschiedet worden und treten sofort in Kraft. Ein Mitglied des Co-Präsidiums : Ein Mitglied des Vorstands : sig. Sulamith Reimann sig. Kaspar Schildknecht |
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